Im Vorwege einer Psychotherapie sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle erkundigen, wie viele Sitzungen und bis zu welcher Höhe die Versicherer die Psychotherapiekosten erstatten. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Verträge bei den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen.
Die Abrechnung richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). I.d.R. erhalten Sie 1 mal im Quartal eine Rechnung. Diese können Sie später mit ihrer PKV und Beihilfestelle abrechnen.
Alles Weitere über die Kosten können wir persönlich besprechen.
Für gesetzlich versicherte Patienten gibt es die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens.
Es gibt verschiedene Gründe, warum man vielleicht eine Psychotherapie selbst zahlen möchte.
Auch das ist möglich. Ich rechne im Quartal nach der jeweils geltenden GOP ab (s.o.).
Alles Weitere zu den Preisen besprechen wir persönlich.
Dipl.-Psych. Kerstin Jedowski-Hartmann
Privatpraxis für Psychotherapie (TP)
Am Burgfeld 10
23568 Lübeck
Mobil: 01577-6974915
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